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   SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12   

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SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12 (https://dejure.org/2012,61469)
SG Potsdam, Entscheidung vom 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12 (https://dejure.org/2012,61469)
SG Potsdam, Entscheidung vom 21. August 2012 - S 40 AS 1399/12 (https://dejure.org/2012,61469)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Notwendig ist die Zuziehung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es einem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BverfG -, Beschluss vom 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08 - m. w. N.) bzw. dann, wenn der Beteiligte es für erforderlich halten durfte, im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden (so genannte ex-ante Sicht) und dann einen Rechtsanwalt zugezogen hat (vgl. u. a. BSG, Beschluss vom 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B -).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Darüber hinaus seien die relevanten Rechtsfragen, wie auch die Einordnung der Mahngebührenfestsetzung als Verwaltungsakt und die Zuständigkeit hierfür durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - geklärt.
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Vorliegend war es aufgrund der dargestellten individuellen Fähigkeiten der Klägerin erst recht notwendig, um die verfassungsrechtlich in Artikel 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verbürgte Rechtsschutzgleichheit und den Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, nämlich einer rechtskundig vertretenen Behörde und der Klägerin, herzustellen notwendig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (vgl. zu allem auch: BVerfG, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 -, zitiert nach juris.).
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09

    Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Weiter verweist sie auf ein entsprechendes Urteil des Bayrischen LSG vom 12. Mai 2010 (L 16 AS 829/09).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B

    Zulässigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren auch bei

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Notwendig ist die Zuziehung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann, wenn es einem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen sowie wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BverfG -, Beschluss vom 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08 - m. w. N.) bzw. dann, wenn der Beteiligte es für erforderlich halten durfte, im Vorverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden (so genannte ex-ante Sicht) und dann einen Rechtsanwalt zugezogen hat (vgl. u. a. BSG, Beschluss vom 29.09.1999 - B 6 KA 30/99 B -).
  • VG Göttingen, 30.09.2004 - 2 A 54/03

    Anerkennungsgebühr; Anwaltswechsel; Auslagenerstattung; Beförderungsmittel;

    Auszug aus SG Potsdam, 21.08.2012 - S 40 AS 1399/12
    Im Einzelfall ist dabei maßgeblich auf die rechtliche und tatsächliche Überschaubarkeit der Sache, die Bedeutung der Rechtssache für den Widerspruchsführer, die persönlichen Umstände des Widerspruchsführers sowie darauf abzustellen, ob sich die Begründetheit des Widerspruchs anhand von Tatsachenfragen oder schwierigen Rechtsfragen entscheidet (vgl. auch VG Göttingen, Urteil vom 30.09.2004 - 2 A 54/03 -, zitiert nach juris.).
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